Glossar
für Gründungs-Interessierte
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Was ist eine Abfindung? (Definition)

Was ist eigentlich eine Abfindung?

Begriffserklärung: Eine Abfindung erhalten manche Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch ihren Arbeitgeber in Deutschland. Die Abfindung kompensiert die finanziellen Folgen und Einbußen durch die Kündigung zumindest teilweise. Möglich sind bis zu 18 halbe oder komplette Monatsgehälter. Allerdings besteht kein allgemeiner Anspruch darauf: Das deutsche Arbeitsrecht reglementiert Abfindungen und ermöglicht sie nur in wenigen Fällen.

Wem steht eine Abfindung zu?

Es gibt vier Möglichkeiten, eine Abfindung zu beanspruchen:

  1. Eine Abfindung erhalten Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber im Kündigungsschreiben dringende betriebliche Erfordernisse als Kündigungsgrund nennt und auf die Abfindung ausdrücklich hinweist. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer reicht keine Kündigungsschutzklage ein.
  2. Der Arbeitnehmer reicht beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage ein. Beurteilt der Richter die Kündigung als nicht ausreichend begründet, kann er die Wiedereinstellung verfügen. Hält er die Fortsetzung der Beschäftigung für unzumutbar, kann er den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen und die Höhe festlegen.
  3. In Unternehmen mit Betriebsrat kann ein Sozialplan bestehen, der Abfindungen im Fall von Betriebsänderungen vorsieht – beispielsweise bei Werksschließungen oder Firmenzusammenführungen (M&A – Merge & Acquisition), die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erschweren. 
  4. Der Arbeitgeber zahlt aus freien Stücken und regelt dies in einem Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag.

Im zweiten wie vierten Fall ist die Abfindung einkommensteuerpflichtig.

Abfindung erhalten – was tun?

In der Rubrik Praxiswissen auf FranchisePORTAL finden Interessierte Tipps und Hinweise, wie sie ihre Abfindung sinnvoll nutzen können. Viele Empfänger einer Abfindung waren in Führungs- oder Management-Bereichen tätig und hegen den Wunsch, sich selbstständig zu machen – sei es mit einer eigenen Geschäftsidee oder als Franchisenehmer in einem bestehenden Netzwerk. In der Virtuellen Franchise-Messe bieten ständig Hunderte von Franchisegebern Lizenzen für ihre Geschäftsmodelle an. HIer kann die Abfindung ideal als Startkapital genutzt werden.

Mehr Definitionen:

A B C
A B C
D E F
D E F
G H I
G H I
J K L
J K L
M N O
M N O
P Q R
P Q R
S T U
S T U
V W Z
W Z
Der Newsletter für Franchise-Gründer
Weitere Infos zu den Vorteilen des Newsletters und der regelmäßigen Inhalte für den Interessenten.

Ausgewählte Top-Gründungschancen

  • Pommes Freunde
    Pommes Freunde

    Pommes Freunde

    Systemgastronomie mit Imbiss-Klassikern
    Das Premium-Imbiss Restaurantkonzept der Enchilada Gruppe. Der Marktführer der Freizeitgastronomie sucht Franchise-PartnerInnen!
    Benötigtes Eigenkapital: ab 25.000 EUR
    Details
    Schnellansicht
  • Sushi Palace
    Sushi Palace

    Sushi Palace

    Sushi Liefer- und Abholservice
    Sushi wie von Meisterhand: SUSHI-PALACE liefert Sushi auf Sterne-Niveau ganz bequem nach Hause. Werden Sie jetzt FranchisenehmerIn!
    Benötigtes Eigenkapital: ab 10.000 EUR
    Details
    Schnellansicht
  • Gartenzauberwerk
    Gartenzauberwerk

    Gartenzauberwerk

    Experte für Gartenpflege, Gartenbau und Baumpflege im 21. Jahrhundert
    Die Gartenhelfer: Professionell, zuverlässig und nahezu konkurrenzlos preiswert. Jetzt Franchise-Lizenz erwerben, aufblühen, mitwachsen!
    Benötigtes Eigenkapital: ab 10.000 EUR
    Details
    Schnellansicht